Derzeit werden im Land Schleswig-Holstein die Regionalpläne zur Windkraft neu aufgestellt und es findet das Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger statt. Dieses Verfahren läuft bis zum 30. Juni 2017.
In dem Entwurf ist unter anderem auch eine Fläche für Windkraft in der Ostgemeinde / Grammersdorf / Ovendorf / Warnsdorf vorgesehen.
Die Gemeindevertretung hatte für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufgestellt und auch eine Veränderungssperre erlassen, da alle die Entwiclklung der weiteren Planungen des Landes abwarten wollten.
Nun wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Energie und Bauen mit den Stimmen der CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen beschlossen, diesen Bebauungsplan und die damit verknüpfte Veränderungssperre aufzuheben. Das bedeutet, dass der Investor vor Abschluss des Beteiligungsverfahren einen Antrag auf Errichtung von Windkraftanlagen stellen kann.
Damit wird nach unserer Meinung die Bürgerbeteiligung mit Füßen getreten. Wie kann ein Vorhaben angeschoben werden, wenn noch die Möglichkeit der Beteiligung seitens der Bürgerinnen und Bürger besteht. So wird Politikverdrossenheit gefördert.
März 2017