Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Ratekau wird aufgehoben, wenn die Landesregierung Schleswig-Holstein für die Gemeinden die Möglichkeit durch Änderung der Gemeindeordnung geschaffen hat.
Dieses wurde am 5. Oktober 2017 mit den Stimmen aller Fraktionen im Hauptausschuss beschlossen, nachdem die BFG durch einen Antrag die Befassung mit diesem Thema erreicht hatte. Nach dem Vorliegen von zwei Anträgen zu dem Thema hat man sich dann in der Sitzung auf Initiative der BFG auf einen Beschlussvorschlag geeinigt, der folgendes vorsieht:
Die Straßenausbaubeitragssatzung wird nach Beschluss des Landtages umgehend aufgehoben. Hierfür erwartet die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich seitens des Landes, um der Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit schon berechnete oder auch zukünftige Maßnahmen vor Aufhebung der Satzung rückabgewickelt werden oder Beiträge hierfür erlassen werden können.
Bis zur Klärung sollen keine Baumaßnahmen in Angriff genommen werden, die eine Kostenbeteiligung der Bürger_innen nach der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung zur Folge haben.