Bekanntgaben des Bürgermeisters:

 - ZVO und Travenetz wollen in Zukunft bei Bauprojekten, wenn möglich Synergien nutzen       

 - nächste Verkehrsschau mit dem Kreis OH am 24.11. u.a. Straße Schmedekamp in Luschendorf (Frage verkehrsberuhigte Zone)

-  Heizung im Seniorentreff in Ratekau wurde erneuert

- bezüglich der Renaturierung des Pansdorfer Moores gibt es ein neues Gutachten und eine gemeinsame Koordination mit den Landesforsten

- für das Schulbau- und Sanierungsprogramm "Impuls2030" des Landes SH sind die Richtlinien veröffentlicht: Die Sanierung der GS Sereetz soll damit gefördert werden

Bauleitplanung:

- Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 69 Pansdorf: Da die BFG mit dem Anschlusszwang des ZVO und der vertraglichen Bindung von 30 Jahren nicht einverstanden ist, stimmen wir dagegen, alle anderen Fraktionen stimmen zu.

- Vorentwurfsbeschluss B-Plan Nr. 105 in Luschendorf: Nachdem das Gebiet entsprechend dem vorliegenden Flächennutzungsplan verkleinert wurde, stimmen alle Fraktionen zu. Es sind Einzelhäuser mit je 2 Parkplätzen vorgesehen.

- Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für das Flurstück 73/2 westlich der Hauptstraße und nördlich der vorhandenen Bebbaung Waldstraße in Ratekau: Das Flurstück soll Bauland werden. Die Verwaltung empfiehlt ind einer Erweiterung des Antrages auch edas nördlich angrenzende Flurstück 20/2 ind die Änderung miteinzubeziehen. Das wird mit 9:4 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der BFG nur über die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Flurstück 73/2 wird mit zwei Gegenstimmen angenommen.

- Nach Präsentation durch das Planungsbüro wird der Beschluss gefasst, die Straße Schillerberg in Sereetz zur verkehrsberuhigten Zone ausbauen, einstimmig gefasst.        

Haushalt 2022:

Der Bürgermeister berichtet kurz über den Haushaltsentwurf.

Umgang mit Schottergärten:

Einstimmig erfolgt auch der Beschluss, dass die Verwaltung einen Informationsflyer entwirft zum Umgang mit Schottergärten der Bauherren und Gartenbesitzern zugeschickt wird. Gemäß der Landesbauordnung ist das Anlegen von Schottergärten verboten: „nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen“.

Dr. Isabel Harling / 14.11.21