Bekanntgaben:

Bedingt durch das wahrscheinlich ab 1.4 24 geltende Bildungsticket für den ÖPNV könnte es zu geringeren Schülerbeförderungskosten für die Gemeinde kommen.

Suchtberatung in der Gemeinde Ratekau:

Frau Bogner-Schulze führt die Suchtberatung in der Gemeinde Ratekau nicht fort und im Ausschuss stellte die Diakonie Nord/Nord/Ost - ehm. Vorwerker Diakonie ihr Angebot vor. Derzeit betreibt der Träger in Eutin und der Außenstelle Bad Schwartau eine Beratung, die vom Kreis Ostholstein bezuschusst bzw. aus Kreismitteln getragen wird. Für Ratekau wäre eine Beratung am Dienstag von 15 - 17 Uhr möglich, die mit einer freien Sprechstunde beginnen und in Termine münden würde. Die Fraktionen werden noch einmal über dieses Angebot beraten, da es höhere finanzielle Kosten als bisher bedeuten würde.

Schulangelegenheiten:

Der Mensa-Verein der Cesar-Klein-Schule wird sich auflösen. Da die Schule eine gebundene Ganztagsschule ist, sollte auch eine Mittagsverpflegung sichergestellt werden.

Derzeit wird ein Konzept erstellt mit der Trägerschaft der Gemeinde. Es wäöre Personal einzustellen. Außerdem ist über einen Kioksbetrieb nachzudenken, de von der Schülerschaft wieder gewünscht wird.

Bolzplatz in Sereetz:

Der Vorschlag der Verwaltung am Ende der Waldstraße bei der ev. Kita einen Bolzplatz einzurichten, findet die Zustimmung der Fraktionen. Die BFG bittet die Verwaltung um eine zeitnahe Umsetzung.

Kostenbeteiligung der Sportvereine an den Bewirtschaftungskosten:

Es wird einstimmig beschlossen, auf eine Kostenbeteiligung der Sportvereine zu verzichten.

Haushalt 2024:

In einer etwas hitzigen Debatte wurde der Haushalt 2024 bei Enthaltung der BFG mehrheitlich beschlossen. Die BFG hatte noch einmal auf die Dringlichkeit des Ausbaus / der Sanierung der ev. Kita Ratekau hingewiesen, um die dringend benötigten Kita- / Krippenplätze zu schaffen. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass die Angebotsveröffentlichung für die Architektenleistung bei der GMSH am 6.12.23 nun endlich erfolgt.

Die Gelder wurden für dieses Projekt gestreckt, jedoch besteht durch die Festlegung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Mill. in 2023 die Möglichkeit, Aufträge zu erteilen, wenn es nötig sein sollte.

Corina Harnack 19.11.23