Aktuelles
Wir hatten zur Sitzung des Hauptausschusses am 7. März 2019 den Punkt "Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Feste Fehmarnbeltquerung Tunnel" auf die Tagesordnung setzen lassen.
Ziel war es einen Beschluss der Gemeinde Ratekau zu ereichen gegen den Planfeststellungsbeschluss FFBQ "Tunnel" zu klagen. Es sollte erreicht werden, dass in dem Planfeststellungsschluss eine Betriebsregelung enthalten ist, die verhindert, dass Güterzüge auf der alten Trasse fahren dürfen, wenn der Tunnel fertig ist die neue Hinterlandanbindung aber nicht.
Leider konnten wir hierfür keine Mehrheiten finden. Nur bei Bündnis 90 / Die Grünen fanden wir mit unserem Anliegen Unterstützung. Die SPD, die CDU und auch die Verwaltung haben sich gegen eine eventuelle Klage ausgesprochen.
Nun können wir nur hoffen, dass dieser Fall nie eintritt und der Tunnel fertig ist und die Güterzüge dann auf der alten Trasse durch Ratekau fahren.
Corina Harnack - März 2019
Das Jahr 2018 geht zu Ende und wir können auf ein erfolgreiches Jahr 2018 zurückblicken. Die BFG ist nach der Kommunalwahl im Mai wieder mit 7 Sitzen in der Gemeindevertretung vertreten. Dabei haben wir ein gute Mischung aus neuen und alten Gemeindevertreter_innen.
Das Jahr 2018 hatten wir unseren Focus auf gute Information der Bürger_innen gelegt. Der Grundsatz der frühen Einbindung von Bürger_innen und die Beteiligung dieser stand hier wieder besonders im Vordergrund ( z.B. Windkraft ). Hier gelang es uns andere Fraktionen von diesem Grundsatz zu überzeugen und so entsprechende Entscheidungen zu treffen. Daneben konnten wir an der Weiterentwicklung der Gemeinde mitarbeiten und viele Projekte mit auf den Weg bringen.
Das Jahr 2019 wird genauso arbeitsintensiv werden wie das vergangene. Themen wie Windkraft, 380KV-Leitung und die Feste Fehmarnbeltquerung werden uns fordern und die BFG ist hier immer in allen Gremien vertreten. Ein guter Informationstand ist uns sehr wichtig, um uns zur rechten Zeit für die Interessen der Gemeinde einzusetzen.
Auch in der Gemeinde Ratekau werden wir im Jahr 2019 an vielen Projekten arbeiten. Der Ortskern in Ratekau wird weiter entwickelt werden, in Sereetz werden wir über die Sanierung der Sporthalle und die Planungen für ein neues Feuerwehrhaus sprechen. Bezahlbare Wohnungen und Grundstücke in Pansdorf auf dem Geländer der ehemaligen IGS ist unser Ziel. Aber auch in den anderen Orten der Gemeinde werden Grundstücke und Wohnungen gesucht. Hier müssen wir über Auswahlverfahren und eigene Entwicklung von Baugebieten nachdenken, damit unsere Bürger_innen die Chance haben in der Gemeinde zu bleiben und zu leben.
Die BFG wird sich weiterhin mit einem guten Informations- und gesunden Menschenverstand für die Belange der Bürger_innen der Gemeinde Ratekau einsetzen.
Wenden sie sich gerne an uns - gemeinsam mit Ihnen wollen wir unsere Gemeinde gestalten und lebenswert erhalten.
In diesem Sinne freuen wir uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2019
Corina Harnack - Dezember 2018
Die Landesregierung hat über ihren Grünen Umweltminister Jan-Philipp Albrecht die Aufnahme der Festen Fehmarnbeltquerung in das neue Planungsbeschleunigungsgesetz beantragt. Damit werden neun Jahre Widerstand gegen die FFBQ einfach so von der Platte gewischt. Ein Kernargument der Beltquerungsgegner ist die fehlende Notwendigkeit für das Bauwerk. Mit der Aufnahme in das Gesetz wird der „Bedarf gesetzlich festgestellt“, das heißt dass die von den Dänen zurzeit ermittelten neuen Verkehrszahlen theoretisch auch gegen Null gehen könnten, es wäre in Deutschland gar nicht mehr möglich wegen fehlenden Bedarfs gegen das Projekt zu klagen. Darum ist die Aussage von Herrn Albrecht im LN Interview vom 31.10.2018, es ginge mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz „überhaut nicht um die Frage ob die FFBQ sinnvoll ist oder nicht“ (Originalzitat) schlicht falsch. Weiterhin wird der „gesetzliche Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses“ festgelegt, d. h., dass Klagen keine Aufschiebende Wirkung gegen den Beschluss haben, egal wie berechtigt ein Stopp des Verfahrens auch wäre. Zwar kann dann gegen die Aufhebung der Aufschiebenden Wirkung einer Klage wiederum geklagt werden, derweil werden dann aber mit dem Weiterbau auch weiterhin Tatsachen geschaffen. Damit hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ohne jede Not, denn die FFBQ war als bereits laufendes Projekt nicht von dem neuen Gesetz betroffen, die rechtlichen Möglichkeiten der Projektgegner und die Rahmenbedingungen für Betroffene massiv eingeschränkt. Sie hat im Gegenteil sogar die Möglichkeiten der Betroffenen an der Bahntrasse, übergesetzlichen Lärmschutz zu erhalten, ebenfalls gekappt, weil davon ausgegangen werden muss, dass über den Staatsvertrag auch die Hinterlandanbindung unter das Gesetz fällt. Auch die Ratekauer Gemeindevertreter_innen haben sich mehrheitlich gegen den Bau der FFBQ ausgesprochen. Wenn sie denn kommen sollte wollten wir das Beste für unsere Bürger_innen herausholen, diese Möglichkeit wurde uns jetzt von der amtierenden CDU/FDP/Grünen Landesregierung genommen.
Oktober 2018 - Kerstin Fischer, Gemeindevertreterin BFG
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.09.18 stand das Thema Windenergie und der Umgang mit den Vorrangflächen auf der Tagesordnung.
Im Gemeindegebiet sind im Landesentwicklungsplan drei Gebiete als Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen. Für alle drei Gebiete gilt deswegen eine Ausnahmeregelung, die es Investoren erlaubt noch vor Abschluss der entgültigen Planung und mitten in der laufenden Bürgerbeteiligung dort Windkraftanlagen zu errichten.
Für die Vorrangfläche in Warnsdorf/Grammersdorf besteht bereits eine Veränderungssperre, sodass über diese Fläche keine erneute Abstimmung erfolgen musste.
Es ging um die Flächen bei Rohlsdorf und Ruppersdorf. Die Gemeindevertretung hatte darüber zu entscheiden, ob eine Änderung der Flächennutzungspläne, das Erstellen von Bebauungsplänen und das Verhängen einer Veränderungssperre für diese Flächen beschlossenwerden sollte. Dieses Vorgehen hatte die Verwaltung nach einer juristischen Beratung empfohlen, da nur so im weiteren Verlauf mit einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor eine wirkliche Beteiligung der Gemeinde an der Gestaltung der Planung möglich sei.
Die Mitgestaltungsmöglichkeiten einer Gemeinde bei der Windkraftplanung beinhalten nicht Planungen bezüglich der Anlagen, aber sie ermöglichen einen Einfluss auf Zuwegungen und auf die Art der Nachtkennzeichung / Beleuchtung.
Leider wurde diese Möglichkeit der Beteiligung mit den Stimmen der CDU und der SPD abgelehnt.
Deswegen können Investoren jetzt im Bereich der Vorrangflächen in Rohlsdorf und Ruppersdorf nach dem vereinfachten BImSchV-Verfahren (Bundesimmissionsschutzverordnung) planen und bauen. Im Verfahren ist eine Bürgerbeteiligung gesetzlich nicht vorgesehen und eine Gemeinde hat nur noch eingeschränkte Möglichkeiten über die Zuwegung und gar keine Möglichkeiten über die Nachtbeleuchtung zu verhandeln.
Auch die BFG spricht sich für Windenergie aus, jedoch können wir die Entscheidung der CDU + SPD nicht nachvollziehen. Bürgerbeteiligung ist äußerst wichtig und darf nicht, so wie nun geschehen, ausgehebelt werden. Solche Entscheidungen führen zu weiterer Poltikverdrossenheit.
Das Land Schleswig-Holstein erstellt die Regionalpläne zum Thema Windkraft neu. Nun ist man in der Beteiligungsphase für die BürgerInnen und diese können bis Anfang Januar 2019 Stellung zu den ausgewiesenen Flächen nehmen.
Gleichzeitig sind aber auch Ausnahmegenehmigungen für die Errichtung neuer Windkraftanlagen möglich. Hier wird die Bürgerbeteiligung unserer Meinung nach unterlaufen. Die BFG hat es erreicht, dass die Gemeindevertretung sich am 27. September mit diesem Thema beschäftigt und es soll eine Stellungnahme an das Land Schleswig-Holstein verabschiedet werden, die auf diese Problematik hinweist.
September 2019