Aktuelles
Klimaschutz fängt in der Kommune an.
Das tangiert leider nicht die Fraktionen von CDU und SPD der Gemeinde Ratekau.
In der mehrfach landes- und bundesweit ausgezeichneten Klimaschutzgemeinde Ratekau haben SPD und CDU in der Gemeindevertretung im März völlig versagt. Sie haben der Ausweisung eines Baugebietes in Sereetz, Mühlenstraße, zugestimmt, obwohl es Warnungen dagegen von allen Seiten gab.
Die Träger öffentlicher Belange warnen vor Starkregen. Das Baugebiet liegt in einem Hochwasserrisikogebiet. Ein Biotop wird entfernt, es werden viele Arten vertrieben.
Der Boden muss 3 Meter hoch aufgeschüttet werden nachdem er auf die Tragfähigkeit untersucht wurde. Wer weiß jetzt schon, was da alles an die Oberfläche kommt.
Da das Baugebiet nah an der Autobahn und dan der Landesstraße lieget, ist es dem zu Folge sehr starkem Lärm ausgesetzt. Diese Lärmbelästigung wirkt sich auf das Wohlbefinden der Menschen aus. Lärmschutzmaßnahmen müssen eingehalten werden.
Da kann der Planer helfen. Er empfiehlt die Terrassen als Wintergärten zu bauen. Aufenthalt im Garten wird nicht empfohlen.
Auf Warnung der Verwaltung, des Bürgermeisters, der BFG und Bündnis90/Die Grünen wird in der Sitzung nicht gehört. Anhaltendes Schweigen von CDU und SPD. Kein Ton dazu. Nur die Bürgervorsteherin verlässt den Raum.
So wurde leider gegen die Stimmen von BFG und Bündnis90/Die Grünen der B-Plan 92 in Sereetz von der SPD und der CDU beschlossen.
Corina Harnack - Fraktionssprecherin der BFG und Gabriele Braune - Fraktionssprecherin Bündnis90/Die Grünen
Viele Bürger suchen bezahlbaren Wohnraum in der Gemeinde. Wir wollen Wohnraum schaffen, jedoch nicht um jeden Preis, wie jetzt durch CDU + SPD in Sereetz in der Mühlenstraße.
Zusammen mit Bündnis90/Die Grünen hat die BFG die Ausweisung des Baugebietes abgelehnt. Unterstützt wurden wir hierbei auch von der Verwaltung und unserem Bürgermeister.
Aus folgenden Gründen haben wir dort nicht zugestimmt:
Das neue Baugebiet liegt in einem Hochwasserrisikogebiet. Es müssen mindestens 2,50 m Boden aufgeschüttet werden, um die Häuser einigermaßen sicher bauen zu können. Jedoch muss vorher noch der alte Boden auf die Tragfähigkeit überprüft werden - Moor?? Torf?? Versackungen, Absackungen bei starken Regenfällen?
Das Gebiet ist durch die Nähe zu den Autobahnen und der Landesstraßen großem Lärm ausgesetzt, der über den Werten für Wohnbebauung liegt. Als Folge daraus müssen beim Gebäudebau bestimmte Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden. Ein Aufenthalt auf einer Terrasse wird nicht empfohlen, vielmehr sollen die Terrassen als Wintergärten gebaut werden.
Dieses waren für uns so starke Einschränkungen, dass wir einer Wohnbebauung dort nicht zustimmen konnten.
Es gibt andere und bessere Flächen für Wohnbebauung in der Gemeinde, die derzeit in der Planung sind und von uns auch unterstützt werden. Leider geht es nicht immer so schnell, wie man es sich wünscht.
April 2019
Wir hatten zur Sitzung des Hauptausschusses am 7. März 2019 den Punkt "Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Feste Fehmarnbeltquerung Tunnel" auf die Tagesordnung setzen lassen.
Ziel war es einen Beschluss der Gemeinde Ratekau zu ereichen gegen den Planfeststellungsbeschluss FFBQ "Tunnel" zu klagen. Es sollte erreicht werden, dass in dem Planfeststellungsschluss eine Betriebsregelung enthalten ist, die verhindert, dass Güterzüge auf der alten Trasse fahren dürfen, wenn der Tunnel fertig ist die neue Hinterlandanbindung aber nicht.
Leider konnten wir hierfür keine Mehrheiten finden. Nur bei Bündnis 90 / Die Grünen fanden wir mit unserem Anliegen Unterstützung. Die SPD, die CDU und auch die Verwaltung haben sich gegen eine eventuelle Klage ausgesprochen.
Nun können wir nur hoffen, dass dieser Fall nie eintritt und der Tunnel fertig ist und die Güterzüge dann auf der alten Trasse durch Ratekau fahren.
Corina Harnack - März 2019
Das Jahr 2018 geht zu Ende und wir können auf ein erfolgreiches Jahr 2018 zurückblicken. Die BFG ist nach der Kommunalwahl im Mai wieder mit 7 Sitzen in der Gemeindevertretung vertreten. Dabei haben wir ein gute Mischung aus neuen und alten Gemeindevertreter_innen.
Das Jahr 2018 hatten wir unseren Focus auf gute Information der Bürger_innen gelegt. Der Grundsatz der frühen Einbindung von Bürger_innen und die Beteiligung dieser stand hier wieder besonders im Vordergrund ( z.B. Windkraft ). Hier gelang es uns andere Fraktionen von diesem Grundsatz zu überzeugen und so entsprechende Entscheidungen zu treffen. Daneben konnten wir an der Weiterentwicklung der Gemeinde mitarbeiten und viele Projekte mit auf den Weg bringen.
Das Jahr 2019 wird genauso arbeitsintensiv werden wie das vergangene. Themen wie Windkraft, 380KV-Leitung und die Feste Fehmarnbeltquerung werden uns fordern und die BFG ist hier immer in allen Gremien vertreten. Ein guter Informationstand ist uns sehr wichtig, um uns zur rechten Zeit für die Interessen der Gemeinde einzusetzen.
Auch in der Gemeinde Ratekau werden wir im Jahr 2019 an vielen Projekten arbeiten. Der Ortskern in Ratekau wird weiter entwickelt werden, in Sereetz werden wir über die Sanierung der Sporthalle und die Planungen für ein neues Feuerwehrhaus sprechen. Bezahlbare Wohnungen und Grundstücke in Pansdorf auf dem Geländer der ehemaligen IGS ist unser Ziel. Aber auch in den anderen Orten der Gemeinde werden Grundstücke und Wohnungen gesucht. Hier müssen wir über Auswahlverfahren und eigene Entwicklung von Baugebieten nachdenken, damit unsere Bürger_innen die Chance haben in der Gemeinde zu bleiben und zu leben.
Die BFG wird sich weiterhin mit einem guten Informations- und gesunden Menschenverstand für die Belange der Bürger_innen der Gemeinde Ratekau einsetzen.
Wenden sie sich gerne an uns - gemeinsam mit Ihnen wollen wir unsere Gemeinde gestalten und lebenswert erhalten.
In diesem Sinne freuen wir uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2019
Corina Harnack - Dezember 2018
Die Landesregierung hat über ihren Grünen Umweltminister Jan-Philipp Albrecht die Aufnahme der Festen Fehmarnbeltquerung in das neue Planungsbeschleunigungsgesetz beantragt. Damit werden neun Jahre Widerstand gegen die FFBQ einfach so von der Platte gewischt. Ein Kernargument der Beltquerungsgegner ist die fehlende Notwendigkeit für das Bauwerk. Mit der Aufnahme in das Gesetz wird der „Bedarf gesetzlich festgestellt“, das heißt dass die von den Dänen zurzeit ermittelten neuen Verkehrszahlen theoretisch auch gegen Null gehen könnten, es wäre in Deutschland gar nicht mehr möglich wegen fehlenden Bedarfs gegen das Projekt zu klagen. Darum ist die Aussage von Herrn Albrecht im LN Interview vom 31.10.2018, es ginge mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz „überhaut nicht um die Frage ob die FFBQ sinnvoll ist oder nicht“ (Originalzitat) schlicht falsch. Weiterhin wird der „gesetzliche Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses“ festgelegt, d. h., dass Klagen keine Aufschiebende Wirkung gegen den Beschluss haben, egal wie berechtigt ein Stopp des Verfahrens auch wäre. Zwar kann dann gegen die Aufhebung der Aufschiebenden Wirkung einer Klage wiederum geklagt werden, derweil werden dann aber mit dem Weiterbau auch weiterhin Tatsachen geschaffen. Damit hat die Schleswig-Holsteinische Landesregierung ohne jede Not, denn die FFBQ war als bereits laufendes Projekt nicht von dem neuen Gesetz betroffen, die rechtlichen Möglichkeiten der Projektgegner und die Rahmenbedingungen für Betroffene massiv eingeschränkt. Sie hat im Gegenteil sogar die Möglichkeiten der Betroffenen an der Bahntrasse, übergesetzlichen Lärmschutz zu erhalten, ebenfalls gekappt, weil davon ausgegangen werden muss, dass über den Staatsvertrag auch die Hinterlandanbindung unter das Gesetz fällt. Auch die Ratekauer Gemeindevertreter_innen haben sich mehrheitlich gegen den Bau der FFBQ ausgesprochen. Wenn sie denn kommen sollte wollten wir das Beste für unsere Bürger_innen herausholen, diese Möglichkeit wurde uns jetzt von der amtierenden CDU/FDP/Grünen Landesregierung genommen.
Oktober 2018 - Kerstin Fischer, Gemeindevertreterin BFG